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Sprechzeiten
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten.
| Montag | 07:30 - 12:00 und 15:00 - 18:00 |
| Dienstag | 07:30 - 12:00 und 15:00 - 18:00 |
| Mittwoch | 07:30 - 11:00 |
| Donnerstag | 07:30 - 12:00 und 15:00 - 18:00 |
| Freitag | 07:30 - 11:00 |
| Samstag | keine Sprechzeit |
| Sonntag | keine Sprechzeit |
Notarztdienst
Ich bin an wechselnden Tagen, meist donnerstags, im Rettungsdienst aktiv. An diesen Tagen werden keine Termine für die Sprechstunde vergeben und es kann zu teils erheblichen Unterbrechungen der Sprechstunde kommen. Dies ist abhängig vom Einsatzaufkommen und nicht planbar. Eine Behandlung kann an diesen Tagen nicht garantiert werden!
Aut idem - das Kreuz auf dem Rezept
Warum bekomme ich in der Apotheke manchmal ein anderes Medikament?
Viele Patientinnen und Patienten kennen das: In der Apotheke wird statt des gewohnten Medikaments plötzlich eine Packung eines anderen Herstellers ausgegeben – der Wirkstoff und die Wirkstärke sind zwar identisch, aber Farbe, Form oder Packung sehen anders aus. Dieser Vorgang heißt „Aut idem" (lateinisch für „oder das Gleiche").
Wie läuft das ab?
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Ärztinnen und Ärzte verschreiben in der Regel einen Wirkstoff (z. B. Ramipril 5 mg).
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Die gesetzlichen Krankenkassen schließen mit einzelnen Pharmaherstellern sogenannte Rabattverträge. Wer diesen Zuschlag bekommt, wechselt manchmal von Quartal zu Quartal.
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Die Apotheke ist gesetzlich verpflichtet, genau das Präparat des aktuellen Rabattpartners auszugeben – auch dann, wenn Sie das Medikament seit Jahren von einem anderen Hersteller bekommen.
Wann kann Ihr Arzt einen bestimmten Hersteller vorschreiben?
Der Arzt kann auf dem Rezept das sogenannte „Aut-idem-Kreuz" setzen – dann muss die Apotheke genau das angegebene Präparat abgeben. Das ist allerdings nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel bei nachgewiesener Unverträglichkeit gegen bestimmte Hilfsstoffe oder bei Medikamenten mit besonders enger Dosierungsbreite.
Eine solche Ausnahme muss immer dokumentiert und gegenüber der Krankenkasse begründet werden. Ein Wunsch allein – selbst ein sehr verständlicher – reicht hier leider nicht aus.
Wichtig zu wissen:
Diese Regelung ist weder eine Schikane Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, noch ein Trick Ihrer Apotheke. Sie ist eine klare Vorgabe Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie mit dem häufigen Wechsel des Herstellers unzufrieden sind, ist der richtige Ansprechpartner deshalb Ihre Krankenkasse – nicht die Praxis und nicht die Apotheke. Dort können Sie Ihr Anliegen direkt vorbringen.
Wir verstehen, dass das gerade für ältere Patientinnen und Patienten, die sich auf bekannte Tablettenformen und -farben verlassen, unangenehm ist – und beraten Sie bei Unsicherheiten selbstverständlich gern.
